Autovermietung-Özkanca

Autovermietung Özkanca

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ÖZKANCA AUTOVERMIETUNG Stand 01.05.2024 

Wir bedanken uns herzlich dafür, dass Sie sich für ein Fahrzeug der ÖZKANCA AUTOVERMIETUNG entschieden haben. Im Rahmen des Mietvertrags möchten wir Ihnen gemäß den nachstehenden Vermietbedingungen folgende Leistungen anbieten:

Der Mietvertrag zwischen Ihnen und der Özkanca Autovermietung für die Vermietung eines Fahrzeugs – sei es ein Transporter oder PKW – basiert auf den folgenden Bedingungen. Diese gelten für Sie als Mieter, der für die Fahrzeugmiete sowie sämtliche damit verbundenen Kosten verantwortlich ist. Darüber hinaus gelten sie für Sie als Fahrer und für jeden zusätzlichen Fahrer, der ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen ist und somit berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen. Der im Mietvertrag aufgeführte Mieter übernimmt die Haftung für die Zahlung der Miete gemäß den Vertragsbedingungen sowie für alle sonstigen anfallenden Kosten.

Wer darf das Fahrzeug führen: 

Das Fahrzeug darf von Personen geführt werden, die im Mietvertrag als berechtigte Fahrer eingetragen sind sowie von einem zweiten Fahrer, der ebenfalls eingetragen ist und eine gültige Fahrerlaubnis für das Fahrzeug vorlegen kann. Diese Fahrer müssen seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und das Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben. Personen, die nicht als berechtigte Fahrer eingetragen sind, sind nicht durch die Versicherung abgedeckt.

Wo darf das Fahrzeug nicht gefahren werden: 

Das Fahrzeug darf ausschließlich in den deutschen Bundesländern genutzt werden. Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch Herrn Özkanca.

Haftung für transportierte Gegenstände: 

Der Mieter und die Fahrer sind dazu verpflichtet, die Ladung ordnungsgemäß zu sichern, um Schäden am Fahrzeug und ein Risiko für Mitfahrer zu vermeiden. Hierbei sind die geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung zu beachten. Zudem obliegt es dem Mieter und den Fahrern, das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Es ist sicherzustellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen und mit Diebstahlsicherung versehen ist, wenn es abgestellt oder unbeaufsichtigt ist. Weiterhin ist es untersagt, das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder bei gesundheitlichen Einschränkungen zu führen.

Die Fahrzeuge werden dem Mieter in einem betriebsbereiten Zustand übergeben, geprüft und mit allen erforderlichen Betriebsstoffen versehen. Während der Mietdauer ist der Mieter bzw. der Fahrer verpflichtet, diese Betriebsstoffe wie Kraftstoff, Öl, Wischwasser und Kühlwasser bei Bedarf nachzufüllen. Im Falle einer Fehlbetankung haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Kosten für Reparatur und Abschleppen.

Das Rauchen in den Fahrzeugen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns das Recht vor, eine Schadensersatzpauschale für jeden schuldhaften Verstoß gegen dieses Verbot seitens des Mieters oder von ihm beförderte Dritte geltend zu machen. Der Mieter hat jedoch das Recht, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dass dieser erheblich niedriger ist als die Pauschale.

Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht für folgende Zwecke verwenden:

  1. Das Fahrzeug darf weder weitervermietet, belastet, verpfändet, verkauft noch anderweitig belastet werden, weder das Fahrzeug selbst noch Teile davon wie Fahrzeugschlüssel, -dokumente, Ausrüstung, Werkzeuge oder Zubehör.
  2. Es dürfen nicht mehr Personen befördert werden als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen sind.
  3. Die Beförderung von entflammbaren Gütern oder sonstigem Gefahrgut ist untersagt.
  4. Das Fahrzeug darf nur innerhalb der in den Fahrzeugpapieren genannten Gewichtsbeschränkungen für den Gütertransport genutzt werden.
  5. Die Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von lebenden Tieren ist untersagt, außer in geeigneten Transportboxen für Haustiere. Eventuelle Sonderreinigungskosten sind vom Mieter zu tragen und werden nach Aufwand oder mindestens als Reinigungspauschale berechnet. Dem Mieter wird gestattet, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser erheblich niedriger als die Pauschale ist.
  6. Das Fahrzeug darf nicht zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge oder Anhänger verwendet werden, es sei denn, das Mietfahrzeug ist mit einer Anhängerkupplung ausgestattet und das Gesamtgewicht, das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, wird eingehalten.
  7. Jegliche Nutzung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht, ist untersagt.
  8. Während der Mietdauer sind Mieter und Fahrer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Dazu gehören regelmäßige Fahrzeugüberprüfungen wie Öl- und Wasserstand, Reifendruck und AdBlue.
  9. Bei gewerblicher Vermietung ist die private Nutzung, insbesondere am Wochenende (z. B. für private Einkaufsfahrten oder Umzüge), ausdrücklich untersagt, es sei denn, es handelt sich um den Heimweg oder die Fahrt zur Arbeit. Im Schadensfall haftet der gewerbliche Mieter vollumfänglich für etwaige Schäden. Der Mieter haftet gegenüber der Özkanca Autovermietung für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der genannten Verpflichtungen ergeben. Bitte beachten Sie, dass ein Versäumnis mögliche Schadensersatzansprüche Ihrerseits beeinflussen kann. Die Özkanca Autovermietung behält sich im Falle einer Verletzung der genannten Verpflichtungen das Recht vor, die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs sowie gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.

Im Mietpreis enthalten sind:

  1. Die Mietkosten für das Fahrzeug für die vereinbarte Mietdauer und die inkludierten Freikilometer. Zusätzliche Kosten entstehen für jeden Kilometer, der über die vereinbarte Freikilometergrenze hinausgeht.

Weitere Gebühren und Kosten umfassen:

  • Kaution: Zusätzlich zum Mietpreis fordert die Özkanca Autovermietung eine Kaution als Sicherheit für mögliche zusätzliche Kosten während der Nutzung des Fahrzeugs. Diese Kaution kann entweder bei der Buchung im Voraus bezahlt worden sein oder bei der Übernahme des Fahrzeugs fällig sein. Die Höhe der Kaution wird im Mietvertrag festgelegt. Während des Mietzeitraums und/oder aufgrund Ihrer Nutzung des Fahrzeugs können Ihnen von der Özkanca Autovermietung Kosten in Rechnung gestellt werden. Die genaue Höhe dieser Kosten ist in der Preisübersicht für Zusatzleistungen und Kosten aufgeführt.

Zu den genannten Kosten und Gebühren gehören insbesondere:

  1. Bearbeitungspauschalen für das Handling von Bußgeldern und Mautgebühren. Bitte beachten Sie, dass diese Pauschalen zusätzlich zu den Bußgeldern oder Mautgebühren zu zahlen sind, und dass Sie für die Zahlung solcher Bußgelder oder Mautgebühren haften. Ihnen wird ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass entweder kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

  2. Reinigungskosten für ein Fahrzeug, das in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten Zustand oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand oder mindestens mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet. Ihnen wird gestattet, nachzuweisen, dass entweder kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

  3. Kosten für verlorene oder gestohlene Fahrzeugschlüssel.

  4. Die Kostenpauschale für die Bearbeitung je Schadensfall.

  5. Kosten für die Bearbeitung von Fundsachen.

  6. Kraftstoff, der während der Mietzeit verbraucht wurde, einschließlich einer Servicegebühr für die Betankung.

Bei der Fahrzeugabholung muss der Mieter oder Fahrer darauf achten, dass:

  • Jegliche Mängel oder Schäden, die nicht im Mietvertrag dokumentiert sind, sofort festgehalten werden, einschließlich etwaiger Mängel oder Schäden am Zubehör.

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Sie müssen das Fahrzeug spätestens am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit an der vereinbarten Adresse zurückgeben. Die Miete endet, sobald Sie das Fahrzeug an die Özkanca Autovermietung zurückgeben und die Fahrzeugschlüssel sowie jegliches Zubehör übergeben haben. Bitte beachten Sie, dass bei einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs kein Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Mietpreises besteht.

  2. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, gemeinsam mit einem Vertreter der Özkanca Autovermietung eine gemeinsame Besichtigung des Fahrzeugs durchzuführen und ein Rückgabeprotokoll zu unterschreiben. Auf Verlangen erhalten Sie ein Rücknahmedokument über die Rückgabe des Fahrzeugs.

  3. Die Özkanca Autovermietung haftet nicht für Gegenstände oder Unterlagen, die im Fahrzeug vergessen wurden, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass diese Gegenstände oder Unterlagen während der Verantwortung der Özkanca Autovermietung verloren gegangen sind.

  4. Bei einer Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten wird ein Zustandsbericht des Fahrzeugs in Ihrer Abwesenheit erstellt. Sie sind verpflichtet, jeden Schaden oder Mangel, der den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt, auf einem Schadenmeldungsformular anzugeben, das sich im Fahrzeug befindet.

  5. Es wird empfohlen, vor der Einwerfung der Fahrzeugschlüssel Fotos vom Fahrzeugzustand zu machen, da das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt während der Rückgabezeit überprüft wird.

  6. Ihr Mietvertrag endet nicht automatisch, wenn Sie die Fahrzeugschlüssel zurückgeben. Das Fahrzeug muss an der Rückgabestation Knappenweg 18 abgegeben werden, wo eine Besichtigung des Fahrzeugs durchgeführt und Ihr Mietvertrag abgeschlossen wird. Stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug in dem dafür vorgesehenen Bereich geparkt wird, um keine Gefahr für Dritte oder Verkehrshindernisse darzustellen. Die Fahrzeugpapiere verbleiben im Handschuhfach.

  7. Sobald die Besichtigung des Fahrzeugs abgeschlossen ist und etwaige Schäden festgestellt wurden, wird Sie der Vertreter der Özkanca Autovermietung darüber informieren.

Im Falle einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs gelten folgende Regelungen:

  • Wenn das Fahrzeug nicht am im Mietvertrag vereinbarten Tag zurückgegeben wird und Sie keinen unverzüglichen Grund für die Verspätung angeben, geht die Özkanca Autovermietung davon aus, dass Sie das Fahrzeug widerrechtlich nutzen. In einem solchen Fall behält sich die Özkanca Autovermietung das Recht vor, eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten.

  • Für jeden weiteren Tag der unberechtigten Nutzung kann Ihnen ein Nutzungsentgelt auf Basis des anwendbaren Tarifs berechnet werden, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie ohne Ihr Verschulden nicht länger über das Fahrzeug verfügen konnten oder dass die Verspätung auf Umständen beruhte, die nicht Ihrem Verschulden unterliegen.

  • Die Özkanca Autovermietung kann Ihnen gegenüber sämtliche Schäden geltend machen, die durch Ihre widerrechtliche Nutzung des Fahrzeugs entstanden sind, einschließlich Bußgelder, Strafen, Mautgebühren oder andere Kosten, die aufgrund von Behördenanforderungen zur Identifizierung des Verursachers eines Vergehens oder einer strafbaren Handlung entstehen. Sie behält sich auch das Recht vor, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen, wobei in einem solchen Fall der vereinbarte Versicherungsschutz und andere vertragliche Leistungen nicht gelten.

Im Falle von Schäden am Fahrzeug gelten folgende Regelungen:

  • Werden bei der Rückgabe des Fahrzeugs Schäden in Ihrer Anwesenheit festgestellt und bestätigen Sie diese durch Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls, wird der Schaden je nach Umfang entweder basierend auf den Werkstatt-Preisen abgerechnet, sofern Sie ihn direkt vor Ort bezahlen, oder auf Basis eines Kostenvoranschlags oder eines kostenpflichtigen Gutachtens zuzüglich einer Bearbeitungspauschale für die Schadensregulierung, wenn Sie den Schaden nicht sofort begleichen.

  • Die Özkanca Autovermietung behält sich das Recht vor, darüber hinausgehenden Schadenersatz nachträglich geltend zu machen, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder andere Gründe zurückzuführen ist, die nicht durch die Werkstatt-Preisliste abgedeckt sind.

  • Ihnen wird gestattet, nachzuweisen, dass uns kein Schaden entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger ist als die jeweilige Kostenpauschale, die Ihnen in Rechnung gestellt wird.

Bei allen sonstigen Schäden, die nicht in der vorherigen Preisliste für die Direkte Schadenregulierung aufgeführt sind, gelten folgende Vorgehensweisen:

a) Schäden in Ihrer Abwesenheit bei Rückgabe außerhalb der Abgabezeiten:

  1. Als Verbraucher erhalten Sie folgende Unterlagen von Herrn Özkanca:
    • Ein Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug mit einer Beschreibung der festgestellten Schäden.
    • Fotos der Schäden.
    • Einen Kostenvoranschlag oder ein kostenpflichtiges Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten.
  2. Sie haben 14 Tage Zeit, um Einwände gegen die festgestellten Schäden und deren Berechnung zu erheben. Sollten innerhalb dieser Frist keine oder keine nachvollziehbaren Einwände vorgebracht werden, behält sich Herr Özkanca das Recht vor, Ihnen die erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalls in Rechnung zu stellen.

b) Kunden mit auffälligem Schadenfallverhalten:

  • Herr Özkanca behält sich das Recht vor, Kunden mit auffälligem Schadenfallverhalten von zukünftigen Vermietungen auszuschließen.

In beiden Fällen werden die erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalls in Rechnung gestellt.

Allgemeine Vorschriften:

  • Abhängig vom Schaden am Fahrzeug und dem Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes können Ihnen eventuell Reparaturkosten in voller Höhe oder nur teilweise in Rechnung gestellt werden.

Verpflichtungen von Mietern und Fahrern hinsichtlich der Fahrzeuginstandhaltung:

  • Während des Mietzeitraums müssen Mieter und Fahrer alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um das Fahrzeug im Zustand zu halten, in dem es bei der Anmietung war.
  • Dies beinhaltet eine Abfahrtkontrolle: Überprüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs (Reifen, Beleuchtung, Bremsen etc.) durch den Fahrer vor Antritt jeder Fahrt.
  • Achten Sie unbedingt auf Warnlampen im Fahrzeugdisplay und ergreifen Sie alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung.
  • Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte unbedingt Herrn Özkanca telefonisch unter der Rufnummer +49 157 35100908 oder 02761 6970766.
  • Jegliche Änderungen und mechanischen Eingriffe am Fahrzeug sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Herrn Özkanca untersagt.
  • Sollten Sie diese Regel verletzen, sind Sie verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs wiederherzustellen.
  • Reparaturen, die notwendig sind, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen bis zu einem Betrag von 50 € selbst durchgeführt werden. Größere Reparaturen bedürfen der Einwilligung der Özkanca Autovermietung.
  • Die Reparaturkosten werden von Herrn Özkanca gegen Vorlage entsprechender Belege getragen, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.
  • Sie haften gegenüber Herrn Özkanca für alle Folgen, die sich aus der Nichterfüllung der oben genannten Instandhaltungsverpflichtungen ergeben.
  • Gewerbliche Mieter sind verpflichtet, zum Monatsende unaufgefordert den aktuellen Kilometerstand der Fahrzeuge an die Autovermietung Özkanca zu melden.

Verpflichtungen von Mietern und Fahrern bei Unfall, Panne oder Diebstahl des Fahrzeugs:

  1. Benachrichtigungspflicht: Mieter und Fahrer müssen sofort die Polizei und Herrn Özkanca verständigen, wenn es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder sonstigem Schaden kommt. Diese Pflicht gilt auch bei selbst verschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Es dürfen keine gegnerischen Ansprüche anerkannt werden.

  2. Berichtspflicht: Selbst bei geringfügigen Schäden müssen Mieter und Fahrer einen schriftlichen Bericht erstellen und eine Skizze vorlegen. Dieser Bericht sollte die Namen und Adressen der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

  3. Diebstahl des Fahrzeugs: Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs müssen Mieter und Fahrer Herrn Özkanca umgehend eine Kopie der Strafanzeige zur Verfügung stellen, zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln und den Fahrzeugpapieren, sofern diese nicht auch gestohlen wurden.

Haftung des Mieters im Schadenfall:

a) Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäße Bedienung des Fahrzeugs: Der Mieter haftet für die entstandenen Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs bei Totalschaden, abzüglich des Restwerts. Diese Haftung entfällt, wenn der Mieter den Schaden nicht zu vertreten hat.

b) Folgeschäden: Der Mieter haftet auch für etwaige Folgeschäden wie Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und Verwaltungskostenpauschale, es sei denn, weder er noch der Fahrer haben den Schaden zu vertreten.

c) Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts: Wenn eine Haftungsbefreiung vereinbart wird, wird der Mieter gemäß den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung auf Basis der jeweils gültigen Musterbedingungen der AKB von der Haftung befreit, jedoch mit einer Selbstbeteiligung und einer Kostenpauschale für Schäden pro Schadenfall am Mietfahrzeug. Von dieser Haftungsbefreiung sind bestimmte Schäden wie Schaltfehler, Falschbetankung oder Schäden durch das Ladegut ausgenommen. Die Selbstbeteiligung bei Schäden richtet sich nach der Fahrzeugkategorie.

Die Selbstbeteiligung beträgt:

  • Teilkaskoschaden: 1.000 €
  • Vollkaskoschaden: 1.000 €
  • Vollkasko-Totalschaden: 2.500 €
  • Gewerblicher Haftpflichtschaden: 1.000 €

c) Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den vertraglichen Verpflichtungen dieser Bedingungen. Der Mieter haftet vollständig bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Pflichten, insbesondere für Schäden, die durch unbefugte Fahrer oder durch die Nutzung des Fahrzeugs für verbotene Zwecke entstehen. Bei vorsätzlicher Fahrerflucht oder Verletzung der Pflichten haftet der Mieter ebenfalls vollständig, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Pflicht haftet der Mieter vollständig, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in vollem Umfang.

d) Bei Abschluss eines Teilkaskoschutzes haftet der Mieter insbesondere für Glas- und Haarwildschäden, Brand- und Elementarschäden sowie Marderschäden mit der jeweiligen Selbstbeteiligung je Schaden zuzüglich der Kostenpauschale.

e) Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung für Mietrechnungen und deren Zahlung. Bei gewerblicher oder Dauermiete sind die Mietkosten monatlich im Voraus zum Monatsersten zu zahlen. Bei Kurzzeitmieten ist die Zahlung bei Vertragsabschluss fällig. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Zusätzliche Gebühren oder Kosten werden dem Mieter bei der Fahrzeugrückgabe in Rechnung gestellt, sofern sie zu diesem Zeitpunkt berechnet werden können. Falls zusätzliche Kosten entstehen, z. B. Bußgelder oder festgestellte Schäden am Fahrzeug bei Rückgabe, werden diese und weitere administrative Kosten zu einem späteren Zeitpunkt berechnet, sobald der Vermieter von diesen Kosten Kenntnis erlangt hat. Einwände gegen diese Berechnung können innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Schreibens, per E-Mail oder Post vorgebracht werden; dies gilt auch für den Beweis, falls der Mieter nicht der Verursacher ist. Wenn innerhalb dieser Frist keine Reaktion erfolgt, werden die Kosten in Rechnung gestellt. Hat der Mieter dem Vermieter seine E-Mail-Adresse mitgeteilt, erklärt er sich damit einverstanden, dass ihm die Rechnungen in elektronischer Form an diese Adresse gesendet werden. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse gültig ist und E-Mails an diese Adresse empfangen werden können. Ist eine Zustellung per E-Mail nicht möglich, wird die Rechnung in Papierform auf dem Postweg versandt. Zahlt der Mieter den Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitstermin und auch nach einer Mahnung nicht, werden Verzugszinsen berechnet. Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5% über dem Basiszinssatz; bei Geschäftskunden beträgt er 9% über dem Basiszinssatz. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Werden Inkassodienste benötigt, hat der Mieter die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, es sei denn, er war erkennbar zahlungsunfähig oder zahlungswillig und hat keine Einwände gegen den Anspruch erhoben. Ist der Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht gezahlt, ist der Verzugszins zusätzlich zum offenen Betrag zu zahlen.

Änderung und Stornierung einer Buchung:

  1. Änderung: Sie können Ihre Buchung kostenlos ändern, sofern Sie dies Herrn Özkanca mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Mietbeginn mitteilen. Bitte beachten Sie, dass möglicherweise neue Mietpreise und Kilometerpakete gelten, wenn Sie Ihre Buchung ändern.

  2. Stornierung und Nichterscheinen: Sie können Ihre Buchung kostenlos stornieren, sofern Sie dies Herrn Özkanca mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Mietbeginn mitteilen.

a) Verspätete Stornierung: Wenn Sie die Buchung innerhalb einer Frist von weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn bei der Autovermietung Özkanca stornieren, kann Ihnen eine Stornogebühr von 50 € berechnet werden. Die Stornogebühr übersteigt nicht den vereinbarten Mietpreis. Wenn Sie den Mietpreis im Voraus bezahlt haben, wird Ihnen der im Voraus gezahlte Betrag abzüglich der Stornogebühr erstattet. Wenn keine Vorauszahlung erfolgt ist und Herr Özkanca keine Angaben zu Ihrem Zahlungsmittel hat, sind Sie dennoch für die Zahlung der Stornogebühr verantwortlich. Sie haben das Recht, nachzuweisen, dass Herr Özkanca kein Schaden entstanden ist oder dieser erheblich niedriger ist als die Stornogebühr.

b) Nichterscheinen: Wenn Sie Ihre Buchung nicht stornieren und es versäumen, das Fahrzeug zum vereinbarten Mietbeginn abzuholen, kann Ihnen eine Nichterscheinen-Gebühr in Höhe von bis zu 95 € berechnet werden. Die Nichterscheinen-Gebühr übersteigt nicht den vereinbarten Mietpreis. Wenn Sie den Mietpreis im Voraus bezahlt haben, wird Ihnen der im Voraus gezahlte Betrag abzüglich der genannten Nichterscheinen-Gebühr erstattet. Wenn keine Vorauszahlung erfolgt ist und Herr Özkanca keine Angaben zu Ihrem Zahlungsmittel hat, sind Sie dennoch für die Zahlung der Nichterscheinen-Gebühr verantwortlich. Sie haben das Recht, nachzuweisen, dass Herr Özkanca kein Schaden entstanden ist oder dieser erheblich niedriger ist als die Nichterscheinen-Gebühr.

Höhere Gewalt:

Falls Sie Ihre Reservierung stornieren oder das Fahrzeug zum vereinbarten Anmietzeitpunkt nicht abholen können, haften Sie dafür nicht, falls ein Ereignis höherer Gewalt der Grund dafür ist.

Mietvertragsverlängerungen: Für jede Verlängerung des in Ihrem Mietvertrag vereinbarten Mietzeitraums von weniger als 24 Stunden kontaktieren Sie bitte Herrn Özkanca unter der Telefonnummer +49 157 35100908 oder 02761 6970766 während der Geschäftszeiten. Bei Verlängerungen von mehr als 24 Stunden sind Sie verpflichtet:

  • Das Fahrzeug zusammen mit Herrn Özkanca zu überprüfen.
  • Die Miete und eventuell anfallende Zusatzkosten zu bezahlen.
  • Einen neuen Mietvertrag oder einen Zusatz zum Ursprungsmietvertrag zu unterschreiben.

Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, finden die vorgenannten Bestimmungen zur Rückgabe des Fahrzeugs Anwendung.

Betankungsregelung „voll / voll“: 

Wir vermieten Ihnen ein Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank, und Sie geben das Fahrzeug mit vollem Tank zurück. Wenn Sie während Ihrer Mietzeit weniger als 100 km gefahren sind und einen Nachweis für die Betankung vorlegen können, wird die Basis für die gefahrene Strecke als die Differenz des Kilometerstands zwischen Anmietung und Rückgabe des Fahrzeugs festgelegt. Da sich die Tanknadel selten nach gefahrenen 100 km verändert, wird ein gültiger Tankbeleg von Ihnen verlangt. Dieser soll beweisen, dass das Fahrzeug vor der Rückgabe während der Mietzeit mit der Kraftstoffmenge nachgetankt wurde, die das Fahrzeug durchschnittlich auf 100 km proportional zu der während Ihrer Mietzeit gefahrenen Strecke verbraucht. Sie zahlen zum Kraftstoffpreis eine Betankungspauschale je nachgetanktem Liter Kraftstoff. Der jeweils gültige Preis pro Liter zuzüglich einer Betankungspauschale von 35 € wird Ihnen in Rechnung gestellt. Sie haben die Möglichkeit, nachzuweisen, dass für die Betankung keine oder niedrigere Kosten angefallen sind.

Fahrzeuge mit Ortungssystem und Daten in Navigations- und Mobiltelefonsystemen (GPS): 

Fahrzeuge, Transporter und PKW der Autovermietung Özkanca sind teilweise mit einer Ortungstechnologie ausgestattet, die es ermöglicht, die Position der Fahrzeuge zu bestimmen. Durch die Nutzung unserer Fahrzeuge willigen Sie ein, dass Herr Özkanca GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erheben, speichern oder nutzen darf, oder den Auftrag dazu erteilt, wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeben und/oder das Fahrzeug außerhalb der vertraglich vereinbarten Gebiete bewegen. Diese Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte von Herrn Özkanca. Wir möchten darauf hinweisen, dass Herr Özkanca aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.

Anwendbares Recht: 

Bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und der Autovermietung Özkanca im Zusammenhang mit Ihrer Anmietung in Deutschland findet das deutsche Recht Anwendung.

Gerichtsstand für Fahrzeugmieten auf geschäftlicher Grundlage: Sofern beide Parteien Kaufleute sind oder die in Anspruch zu nehmende Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Olpe.

Rangfolge der Vertragsdokumente: 

Die zwischen Ihnen und der Autovermietung Özkanca vereinbarten verbindlichen Dokumente gelten in folgender Rangfolge:

  1. Der Mietvertrag mit den jeweils vereinbarten Konditionen (das Dokument, das von Ihnen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme bzw. dem Anmiettag unterschrieben wurde)
  2. Die Buchungsbestätigung per E-Mail (sofern Sie das Fahrzeug online im Voraus gebucht haben)
  3. Die Autovermietung Özkanca Bestimmungen zum Versicherungsschutz
  4. Die Preisliste für Zusatzleistungen und Kosten (siehe Anlage)
  5. Diese aktuellen Bestimmungen.